Garantie

Allgemeine Garantiebedingungen
Beschränkte Herstellergarantie der Trisora GmbH

Stand: Juli 2021

Als Qualitätsanbieter ist es uns wichtig, dass Sie als Kunde neben einem hochwertigen Produkt auch eine dementsprechende Garantieleistung erhalten. Sollte ein bei uns gekauftes Produkt dennoch nicht einwandfrei funktionieren bedauern wir dies sehr und bitten Sie, sich an uns zu wenden.
Wir gewähren Ihnen eine Garantie auf alle bei uns gekauften Produkte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Ihre gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Garantienehmer sind private Käufer (Endverbraucher) und/oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.
Soweit der Kauf zu gewerblichen Zwecken oder Zwecken der selbständigen beruflichen Tätigkeit (z.B. gewerbliche Nutzung, gewerblicher Weiterverkauf oder gewerbliche Installation bei Dritten) erfolgte, kann ein Garantiefall bezüglich desselben Garantieprodukts jedoch nur einmal von einem Garantienehmer (Käufer) und nicht mehrmals von verschiedenen Garantienehmern in der Verkaufskette, geltend gemacht werden.
Diese beschränkte Garantie gilt ausschließlich für Produkte die durch Trisora produziert bzw. für Produkte weiterer Hersteller, die durch Trisora in Trisora Produkte verbaut wurden.

Die 5-jährige Garantiezeit für ein Produkt beginnt mit dem Datum der Inrechnungstellung an den ersten Erwerber des Produkts in Verbindung mit einem Wartungsvertrag. Die Garantiezeit ohne abgeschlossenen Wartungsvertrag beläuft sich auf 3 Jahre. Im Fall der berechtigten Geltendmachung eines Garantiefalls erbringt Trisora nach eigenem Ermessen folgende, in einem Alternativverhältnis stehende, Garantieleistung:

  • Kostenlose Reparatur
  • Ersatzlieferung eines gleichen oder gleichwertigen Produktes
  • Erstattung eines angemessenen Betrages als Minderung auf den Kaufpreis

Alle sonstigen Schadenersatzansprüche wegen direkter oder indirekter Schäden sind ausgeschlossen.
Kann das Produkt nicht benutzt werden, weil es beim Kundendienst ist, hat der Kunde deswegen keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Ansprüche auf Garantie bestehen nicht, wenn es sich um Akkus oder Batterien handelt, der Produktfehler durch Überhitzung oder höhere Gewalt entstanden ist oder durch den Kunden oder einem sonstigen Dritten verursacht wurde. Des Weiteren entfällt der Garantieanspruch bei Produktfehlern durch unsachgemäßen Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege. Zerbrechliche Teile sind von der Garantie ausgeschlossen. Natürliche Abnutzung und Verschleiß oder unerhebliche Abweichung von ggf. vereinbarter Beschaffenheit, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantie gilt nicht, wenn der Modellname auf dem Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurde.
Der Garantieanspruch erlischt bei fehlerhafter Bedienung der Anlage seitens des Kunden.

Auf Verlangen hat der Garantienehmer das beanstandete Produkt zum Zwecke der Prüfung zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall ist das defekte Garantieprodukt vollständig, ausreichend frankiert und in bruchsicherer Verpackung einzusenden.
Ansprüche des Kunden insbesondere auf Schadensersatz (z. B. Ein – und Ausbaukosten) sind ausgeschlossen.
Voraussetzung für den Garantieanspruch ist die schriftliche detaillierte Defektbeschreibung und die Vorlage einer Kopie der Originalrechnung. Die Fehlermeldung muss umgehend, spätestens innerhalb von einer Woche, nachdem der Fehler erkannt wurde, erfolgen. Des Weiteren setzt die Geltendmachung der Garantierechte voraus, dass der Garantienehmer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.

Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung der Ware durch Trisora heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der genannten Gründe nicht besteht, ist Trisora berechtigt, eine Servicegebühr zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Garantiebedingungen oder Teile einer Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder diese eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen bzw. Teilbestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für den Fall unbewusster Regelungslücken.
Änderungen der Garantiebedingungen bedürfen der Schriftform.
Etwaige für den Garantienehmer geltenden anderweitigen vertraglichen oder gesetzlichen Rechte hinsichtlich des Produkts bleiben von dieser Garantie unberührt.

Durch die Gewährung der Garantieleistung wird der ursprüngliche Garantiezeitraum nicht verlängert oder erneuert. Trisora behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall bleiben wirksame Garantieansprüche aufgrund der vorliegenden Fassung der Bedingungen unberührt und können vom Garantienehmer gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Fassung innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums weiterhin geltend gemacht werden.

Für diese Garantie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.